Bei Fragen zur Institution selbst wenden Sie sich an die Geschäftsführung. Fragen zur Heimanmeldung, zur aktuellen Verfügbarkeit von Heimplätzen sowie zur Vereinbarung eines Besichtigungstermines im Haus Sankt Raphael richten Sie bitte ausschließlich an die Heimbewohnerberatung.
Bei konkretem Interesse zu einem Heimplatz sowie Fragen zur Verrechnung, vereinbaren Sie einen Termin mit der Heimbewohnerberatung.
Einlasszeiten:
09:30 - 11:30 und 13:00 - 16:00
Besuchszeit:
09:30 - 17:00
Ja, es besteht ein Kabel-TV-Anschluss. Gegen eine geringe monatliche Gebühr ist die Nutzung möglich.
Ja, das ist sogar gewünscht, um Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Das Pflegebett samt Notrufklingel muss allerdings im Zimmer bleiben. Stolperfallen wie Teppiche sind nicht sinnvoll.
Ein Zimmer wird nur dann frei, wenn ein/e HeimbewohnerIn verstirbt. Darüberhinaus ist zusätzlich erforderlich, dass ausreichend Pflegepersonal zur Verfügung steht. Daher ist eine seriöse Antwort auf diese Frage nicht möglich.
Wir haben einen Leistungsvertrag mit dem Land Tirol, dh. ein Heimplatz bei uns ist nicht teurer als in anderen Heimen. Berechnen Sie die Kosten anhand unseres Kalkulators. Unter bestimmten Voraussetzung kann auch ein Zuschuss durch das Land Tirol erfolgen.
Ja, falls Ihr Hausarzt auch zu Hausbesuchen im Heim bereit ist. Ansonsten können wir Ihnen eine Liste an Ärzten bekanntgeben, welche BewohnerInnen unseres Hauses betreuen.
Nein, das ist nicht möglich.
Ja, sofern das Cafe geöffnet hat.
Am Heim stehen den BesuchernInnen private und kostenfreie Parkplätze für die Dauer des Besuches zur Verfügung.
Die Linie B des Stadtbusses Innsbruck hat eine Haltestelle ca. 200 m vom Heim entfernt. Die nächstgelegene ÖBB-Haltestelle der Bahn befindet sich bei der Messe (ca. 500 m entfernt).
Nein, Sankt Raphael führt auch noch eine Einrichtung zur Betreuung von sehbehinderten Kindern in Mils.
Nein. Zielsetzung ist nicht die Erwirtschaftung von Gewinnen, sondern die qualitativ hochwertige Pflege der BewohnerInnen.
Einziger Gesellschafter der Sankt Raphael GmbH ist der gemeinnützige Verein Sankt Raphael.
Sankt Rahael ist ein private Einrichtung. Träger des Heimes ist die Sankt Raphael GmbH.
Für einen Wohnplatz oder für einen Platz in der Tagesbegleitung muss bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ein Antragsformular (Antrag nach dem Tiroler Teilhabegesetz) eingereicht und bewilligt werden.
Die Einrichtung verrechnet monatlich die Betreuungszeiten über Tagsätze mit dem Geldgeber (z.B. Land Tirol). Dieser wiederum stellt eine Rechnung für einen Selbstbehalt an die Familien. Die Kosten für den Betreuungsplatz sind abhängig von drei Hauptfaktoren: 1. Welches Betreuungsangebot nehme ich in Anspruch? 2. Wie hoch ist die Pflegestufe? 3. Wie hoch ist das Einkommen der Familie? Aus diesen Faktoren wird der Selbstbehalt errechnet, welcher der Familie in Rechnung gestellt wird.
Für die Zimmer können die BewohnerInnen Einrichtungsgegenstände aber auch Bilder, Poster und vieles mehr mitbringen um sich dadurch ein vertrautes Umfeld zu gestalten.
In unserem Haus gibt es normalerweise seit dem Jahr 2007 nur mehr Einbettzimmer. Der allgemeine Trend und auch der Wunsch der BewohnerInnen waren damals der Grund für diese Umstellung. Auf Wunsch kann aber auch ein Doppelzimmer bereitgestellt werden.
Ja, das ist möglich. Kontaktieren Sie bitte hierzu die Internatsleitung, um einen konkreten Besuchstermin zu vereinbaren.
Ja, es besteht ein Kabel-TV-Anschluss. Gegen eine geringe monatliche Gebühr ist die Nutzung möglich.
Ja, das ist sogar gewünscht, um Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Das Pflegebett samt Notrufklingel muss allerdings im Zimmer bleiben. Stolperfallen wie Teppiche sind nicht sinnvoll.
Ein Zimmer wird nur dann frei, wenn ein/e HeimbewohnerIn verstirbt. Darüberhinaus ist zusätzlich erforderlich, dass ausreichend Pflegepersonal zur Verfügung steht. Daher ist eine seriöse Antwort auf diese Frage nicht möglich.
Wir haben einen Leistungsvertrag mit dem Land Tirol, dh. ein Heimplatz bei uns ist nicht teurer als in anderen Heimen. Berechnen Sie die Kosten anhand unseres Kalkulators. Unter bestimmten Voraussetzung kann auch ein Zuschuss durch das Land Tirol erfolgen.
Ja, falls Ihr Hausarzt auch zu Hausbesuchen im Heim bereit ist. Ansonsten können wir Ihnen eine Liste an Ärzten bekanntgeben, welche BewohnerInnen unseres Hauses betreuen.
Nein, das ist nicht möglich.
Ja, sofern das Cafe geöffnet hat.
Am Heim stehen den BesuchernInnen private und kostenfreie Parkplätze für die Dauer des Besuches zur Verfügung.
Die Linie B des Stadtbusses Innsbruck hat eine Haltestelle ca. 200 m vom Heim entfernt. Die nächstgelegene ÖBB-Haltestelle der Bahn befindet sich bei der Messe (ca. 500 m entfernt).
Nein, Sankt Raphael führt auch noch eine Einrichtung zur Betreuung von sehbehinderten Kindern in Mils.
Nein. Zielsetzung ist nicht die Erwirtschaftung von Gewinnen, sondern die qualitativ hochwertige Pflege der BewohnerInnen.
Einziger Gesellschafter der Sankt Raphael GmbH ist der gemeinnützige Verein Sankt Raphael.
Sankt Rahael ist ein private Einrichtung. Träger des Heimes ist die Sankt Raphael GmbH.
Der Verein St. Raphael gehört zum begünstigten Empfängerkreis der mildtätigen Entwicklungs- und Katastrophenhilfe-Einrichtungen gemäß § 4 a Abs. 2 Z.3lit.a bis c EStG. mit Wirksamkeit am 09.12.2013.
Bitte geben Sie als Verwendungszweck unbedingt „Spende“ an. Sollten Sie Ihre Spende steuerlich geltend machen wollen, bitten wir Sie, am Einzahlungsbeleg Ihr Geburtsdatum und Ihre Sozialversicherungsnummer bekannt zu geben.